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AGBs Deutschland

Die B & H Schneider GmbH Co. KG abgekürzt BHS, führt die ihr übertragenen Arbeiten als Werkunternehmer im Sinn des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung an BHS diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Die Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung werden diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende Bedingungen unsererseits nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen sind die Werksvertragspartner verpflichtet, im Sinne des tatsächlich gewollten zu verfahren.

 

Zustandekommen des Vertrages, Vergütung:

Angebote von BHS sind freibleibend und unverbindlich. Der Werkvertrag kommt nach Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung seitens BHS oder durch Ausführung der übertragenen Werkleistung zustande.

 

Zahlungsbedingungen:

BHS berechnet dem Besteller die Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Abrede. Wartezeiten auf Bereitstellung von Material, oder sonstige Verzögerungen, die nicht von uns verursacht werden, müssen mit berechnet werden. Die Zahlungen sind innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsstellung fällig ohne Abzug. Nach diesem Zeitraum behält BHS sich vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sollte BHS nach der dritten Mahnung gezwungen sein, einen Anwalt einzuschalten, werden die gesamten Anwaltskosten in Rechnung gestellt. BHS ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BHS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BHS über den Betrag verfügen kann.

 

Zwischenrechnungen

BHS ist berechtigt, für sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen, Zwischenrechnungen zu erstellen. BHS ist auch berechtigt, für festbestimmte Zeiträume, etwa jeweils eine Woche, Zwischenrechnungen zu erstellen.

 

Lieferverzögerung, Haftung, Gewährleistung

BHS verpflichtet sich, die ihr übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Abrede fristgerecht auszuführen. Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und so weiter, auch wenn sie bei Lieferanten von BHS oder deren Unterlieferanten eintreten - hat BHS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht nicht.
Etwaige Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind gegenüber BHS unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen BHS stehen nur dem Besteller unmittelbar zu und sind nicht abtretbar.
Die Haftung von BHS für Schäden aus ihrer werkvertraglichen Tätigkeit wird ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung in Rede stehen. Für etwaige Haftungsansprüche besteht eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 3 Millionen € je Schadensereignis jährlich für Personen- und /oder Sachschäden. Für Kundenwaren / Geräte und Maschinen die sich in den Räumlichkeiten der Firma BHS befinden besteht ein Versicherungsschutz in Höhe von 50.000,--€ bei Brand- / Wasser- und Diebstahlschäden.

 

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

Die Tätigkeit des BHS Mitarbeiters beim Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren.
Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der BGV A 4 ausübt, hat der Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

 

Deutsches Recht; Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen BHS und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Heilbronn bzw. Landgericht Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Download AGBs:

AGB_Deutsch.pdf

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